Start
Atomkraftwerke sind ethisch nicht zu rechtfertigen und mit dem Menschenbild unseres Grundgesetzes nicht vereinbar.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Ethik – Kommission stellt in ihrem Bericht vom 30. Mai 2011 fest:
- Der schnellstmögliche Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie ist ethisch gut begründet. Aus Sicht der Kommission ist er geboten. Er ist möglich, weil es risikoärmere Alternativen gibt.
- Die zivile Nutzung der Kernenergie ist verlässlich nicht von der militärischen Nutzung als Atom- und Uranwaffen zu trennen. Diese Risiken der Atomtechnik lassen sich nicht voneinander losgelöst betrachten.
- Völkerrechtliche Versuche gegen die Proliferation waren bisher nur begrenzt wirksam. Für ein erfolgversprechendes Unterbinden der Verbreitung von spaltbarem Material müssen die Quellen letztlich selbst geschlossen werden.
- Der schnellstmögliche Atomausstieg ist daher nötig. Und er wird empfohlen, um Risiken, die von der Kernkraft in Deutschland ausgehen, in Zukunft auszuschließen.
Die Forderung, „Risiken der Kernkraftnutzung in Deutschland für die Zukunft auszuschließen“, ist nach unserer Überzeugung nur mit einem im Grundgesetz verankerten Verbot der Atomkraftnutzung durchsetzbar.
Schließlich kann jede Regierung bzw. jeder neu gewählte Bundestag mittels einfacher Gesetzgebung Laufzeiten für Atomkraftwerke ändern und einen Atomausstieg jederzeit vollständig rückgängig machen. Das hat der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages inzwischen bestätigt. Die von der Merkel – Regierung vor einigen Monaten durchgesetzte Laufzeitverlängerung und ihre kürzlich vollzogene Kehrtwende in der Atompolitik sind praktische Beispiele dafür.
Erneut hat nun der Deutsche Bundestag am 28. Juni 2011 bei wenigen Stimmenthaltungen und einigen Gegenstimmen mit Mehrheit einen Abschaltplan für Atomkraftwerke beschlossen. Danach sollen Atomkraftwerke bis 2022 in Betrieb bleiben. Die vom Bundestag beschlossene Stromverkaufs- und Bestandsgarantie für Atomkraftwerke ist mit dem von der Ethik – Kommission geforderten umfassenden und schnellstmöglichen Atomausstieg nicht vereinbar.
Auch Greenpeace, die großen Naturschutzverbände WWF, BUND, NABU und die Initiativen der AntiAtom – Bewegung sind sich einig: Der jetzt beschlossene Abschaltplan für Atomkraftwerke bis zum Jahr 2022 dauert zu lange.
Der neue Abschaltplan für Atomkraftwerke ist im Kern wieder nur eine ökonomisch optimierte Laufzeitgarantie für Atomkraftwerke. Den ethisch gut begründeten und geforderten schnellstmögliche Atomausstieg strebt der Abschaltplan hingegen nicht an.
Die nicht vertretbaren Risiken der Atomkraft bleiben so auch künftig lediglich eine Verhandlungsmasse für die Optimierung ökonomischer Interessen der Atomwirtschaft einerseits sowie für die Optimierung machtpolitischer Interessen und parteitaktischer Erwägungen andererseits. Und genau damit muss endgültig Schluss sein.
- Es muss Schluss damit sein, dass in jedem Wahlkampf und bei jedem Regierungswechsel die Risiken der Atomkraftwerke instrumentalisiert und auf ein ökonomisch vertretbaren Risikorest herunterverhandelt werden.
- Es muss einen ehrlichen, schnellstmöglichen und dauerhaften Atomausstieg geben – ohne Entschädigung und ohne neuen Vertrag mit den Atomkonzernen.
Die mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren Risiken der Atomenergienutzung müssen Regierung, politischen Parteien und Atomkonzernen endgültig als Verhandlungsmasse entzogen werden.
Die überwältigende Mehrheit der Menschen in Deutschland möchte die Atommeiler sofort und schnellstmöglich bis 2016 abschalten. Mit der Mobilisierung dieser Mehrheit setzen Initiativen und Bündnisse der Anti – Atom – Bewegung weiterhin auf den Druck aus der Bevölkerung. Wir fordern die Bundesregierung und die Abgeordneten des Bundestages auf, den vollständigen Atomausstieg im Grundgesetz zu verankern.
Atomausstieg ins Grundgesetz – jetzt!








